Beitragsordnung

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Verein zur Förderung des Waldbades

Ettlingen-Schöllbronn e. V.

 

 

 

Beitragsordnung

 

  § 1

Allgemein

 

Gemäß §5 der  Vereinssatzung sind von den  Mitgliedern die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Bei­träge nach Maßgabe der Beitragsordnung zu entrichten.

 

§ 2

Fälligkeit und Zahlung

 

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zur Zahlung fällig. Er wird mittels Einzugsermächtigung im ersten Quar­tal eines jeden Jahres für das laufende Jahr vom angegebenen Konto abgebucht.

 

§ 3

Höhe

 

  1. Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt 12,00 Euro und ist ab Eintrittsdatum oder erstmals ab dem Jahr zu entrichten, in dem das Mitglied die Volljährigkeit erreicht hat.

  2. Der Jahresbeitrag für Familien beträgt 24,00 Euro und beinhaltet alle minderjährigen Kinder. Der Jahresbeitrag für Alleinerziehende beträgt 12,00 Euro und beinhaltet alle minderjährigen Kinder.

  3. Unabhängig vom Eintrittsdatum wird im Eintrittsjahr der volle Jahresbeitrag fällig.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 19. April 2012 beschlossen und in Kraft gesetzt.

 

 

Ettlingen-Schöllbronn, den 19. April 2012