Beitragsordnung
Verein zur Förderung des Waldbades
Ettlingen-Schöllbronn e. V.
Beitragsordnung
§ 1
Allgemein
Gemäß §5 der Vereinssatzung sind von den Mitgliedern die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge nach Maßgabe der Beitragsordnung zu entrichten.
§ 2
Fälligkeit und Zahlung
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zur Zahlung fällig. Er wird mittels Einzugsermächtigung im ersten Quartal eines jeden Jahres für das laufende Jahr vom angegebenen Konto abgebucht.
§ 3
Höhe
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Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt 12,00 Euro und ist ab Eintrittsdatum oder erstmals ab dem Jahr zu entrichten, in dem das Mitglied die Volljährigkeit erreicht hat.
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Der Jahresbeitrag für Familien beträgt 24,00 Euro und beinhaltet alle minderjährigen Kinder. Der Jahresbeitrag für Alleinerziehende beträgt 12,00 Euro und beinhaltet alle minderjährigen Kinder.
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Unabhängig vom Eintrittsdatum wird im Eintrittsjahr der volle Jahresbeitrag fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 19. April 2012 beschlossen und in Kraft gesetzt.
Ettlingen-Schöllbronn, den 19. April 2012